Verwaltungsgerichtshof
06.02.1979
2468/76
Wurde die Beibehaltung der österr. Staatsbürgerschaft iSd Paragraph 9, Absatz eins, nicht besonders bewilligt, so hat das mj. Kind mit der Ausbürgerung seines staatsbürgerschaftsrechtlichen Auktors (ehelicher Vater) wegen Erwerbs einer fremden Staatsangehörigkeit zugleich auch seine österr. Staatsbürgerschaft dann verloren, wenn es ebenfalls (gleichzeitig) die fremde Staatszugehörigkeit erworben hat.