Verwaltungsgerichtshof
22.02.1979
2435/76
Besteht die Tat in dem Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit in Zeitungen, handelt der Täter jedenfalls auch dort, wo die Zeitung verbreitet wird (Hinweis E 23.12.1975 1428/74, erg. zu Paragraph 132, Litera a, GewO 1889).