Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1979

Geschäftszahl

2435/76

Rechtssatz

Besteht die Tat in dem Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit in Zeitungen, handelt der Täter jedenfalls auch dort, wo die Zeitung verbreitet wird (Hinweis E 23.12.1975 1428/74, erg. zu Paragraph 132, Litera a, GewO 1889).