Verwaltungsgerichtshof
10.11.1977
2394/76
GRS wie VwGH Erkenntnis 1964/09/17 2196/63 1
Die Behauptung, in Kenntnis einer Verlautbarung des Polizeipräsidenten gewesen zu sein, wonach die Polizei während der Dauer der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse gewisse Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 tolerieren solle, kann nicht als der im Paragraph 5, Absatz 2, VStG genannte Entschuldigungsumstand der Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift gewertet werden.
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E 17.9.1964, 2196/63 #1 VwSlg 6425 A/1964