Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.1977

Geschäftszahl

2394/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1964/09/17 2196/63 1

Stammrechtssatz

Die Behauptung, in Kenntnis einer Verlautbarung des Polizeipräsidenten gewesen zu sein, wonach die Polizei während der Dauer der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse gewisse Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 tolerieren solle, kann nicht als der im Paragraph 5, Absatz 2, VStG genannte Entschuldigungsumstand der Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift gewertet werden.

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E 17.9.1964, 2196/63 #1 VwSlg 6425 A/1964