Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.1977

Geschäftszahl

2394/76

Rechtssatz

Ein Parkverbot wird durch eine allfällige Aufstellung von Parkverbotstafeln nur verdeutlicht, keineswegs kann die Beseitigung dieser Verbotszeichen eine Derogation der gesetzlichen Verbotsbestimmung, zB des Paragraph 23, Absatz eins, StVO, bewirken (Hinweis E 8.1.1964, 1617/63).