Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.05.1977

Geschäftszahl

2293/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1024/63 E 11. März 1964 VwSlg 6266 A/1964 RS 4

Stammrechtssatz

Einem Bescheid haftet ein wesentlicher Begründungsmangel an, wenn die dem Bescheid beigegebene Begründung die Partei an der zweckmässigen Verfolgung ihrer Rechte vor dem VwGH und diesen an der Überprüfung der von der Partei bestrittenen inhaltlichen Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides hindert.