Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.03.1978

Geschäftszahl

2259/76

Rechtssatz

Der Begriff "öffentliche Straße" im Sinne des NÖ Landesstraßengesetzes ist nicht mit dem Begriff der "Straße mit öffentlichem Verkehr" der StVO 1960 ident, sodass es unentscheidend für letztere Wertung ist, ob nach einem Bescheid der Stadtgemeinde dem fraglichen Weg nicht die Merkmale der Öffentlichkeit nach dem Landesstraßengesetz zukommen.