Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.1978

Geschäftszahl

2239/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1149/48 B 26. Oktober 1948 RS 2

Stammrechtssatz

Ein verwaltungsbehördlicher Bescheid liegt nur vor, wenn mit rechtsbegründender oder rechtsfeststellender Wirkung in einer der Rechtskraft fähigen Weise über Rechtsverhältnisse der Parteien abgesprochen wird.