Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.1977

Geschäftszahl

2194/76

Rechtssatz

Der Kraftfahrer muß allen für ihn vorhersehbar auftauchenden Hindernissen sowie den sich hieraus ergebenden Gefahren wirksam begegnen können (Wahl der Geschwindigkeit; VJ).