Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.1977

Geschäftszahl

2194/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0722/65 E 21. September 1965 RS 1

Stammrechtssatz

Der Begriff "Verkehrssicherheit" im Sinne des Paragraph 14, Absatz 3, StVO 1960 umfaßt sowohl den Schutz von Personen gegen Gefährdung als auch den Schutz gegen Sachbeschädigung.