Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.03.1977

Geschäftszahl

2143/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/63 E 10. Juni 1964 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen in Erwiderung des Beschwerdeeinwandes, der einschreitende Wachebeamte sei kein besonders qualifiziertes Organ im Sinne des Paragraph 5, Absatz 2, StVO 1960 gewesen.