Verwaltungsgerichtshof
30.11.1977
2103/76
Die Widmung einer Liegenschaft (hier ist das Gebiet in dem sich die gewerbliche Betriebsanlage befindet, nach dem Teilbebauungsplan als "Wohngebiet" ausgewiesen) ist nur bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Belästigung der Nachbarn zu berücksichtigen, die Frage der Genehmigungspflicht hingegen unabhängig davon zu beurteilen.
ECLI:AT:VWGH:1977:1976002103.X04