Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1978

Geschäftszahl

1997/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1977/11/03 1953/76 1

Stammrechtssatz

Die Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit stellt ein Ungehorsamsdelikt dar.