Verwaltungsgerichtshof
31.01.1977
1981/76
GRS wie 1175/51 E 11. Dezember 1951 VwSlg 2367 A/1951 RS 2
Vor Zurückweisung einer Berufung als verspätet hat die Behörde von Amts wegen zu prüfen, ob etwa ein Zustellungsmangel unterlaufen ist.