Eine Leuchtschrift mit dem Inhalt "MILDE SORTE" (Zigarettenmarke) ist eine im Sinne des § 84 Abs 2 StVO tatbestandsmäßige Werbung.Eine Leuchtschrift mit dem Inhalt "MILDE SORTE" (Zigarettenmarke) ist eine im Sinne des Paragraph 84, Absatz 2, StVO tatbestandsmäßige Werbung.