Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1979

Geschäftszahl

1941/76

Rechtssatz

Eine Leuchtschrift mit dem Inhalt "MILDE SORTE" (Zigarettenmarke) ist eine im Sinne des Paragraph 84, Absatz 2, StVO tatbestandsmäßige Werbung.