Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.05.1979

Geschäftszahl

1919/76

Rechtssatz

Ausführungen über die Berechtigung der Entz.d.LB bei Teilnehmung an einem Diebstahl, der von einem Taxilenker begangen wurde und bei dem der Bf auch selbst Taxilenker war und mit dem Taxi Diebsgut verbrachte.