Verwaltungsgerichtshof
21.10.1977
1793/76
GRS wie 0117/73 E 3. Mai 1974 RS 3
Der Zulassungsbesitzer muss beweisen, dass er entsprechende Maßnahmen, wie zB Kontrollen oder die Beauftragung anderer Personen zur Vornahme dieser Kontrollen, veranlasst hat, um Überladungen zu vermeiden (Hinweis E 17.1.1962, 1638/61). Er muss beweisen, dass er die Einhaltung dieser Dienstanweisungen gehörig überwacht hat und dass er dessen ungeachtet die Übertretung nicht habe verhindern können (Hinweis E 9.10.1958, 1434/58, VwSlg 4775 A/1958).