Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.10.1977

Geschäftszahl

1725/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0526/51 E 22. September 1953 VwSlg 3094 A/1953 RS 3

Stammrechtssatz

Wenn ein Sachverhalt sowohl den Tatbestand des Paragraph 516, StrG als auch den des Artikel römisch acht, Absatz eins, Litera a, EGVG erfasst, dann findet keine Absorption statt, sondern sind sowohl die Verwaltungsbehörde als auch das Gericht zum Einschreiten befugt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1977:1976001725.X02