Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1979

Geschäftszahl

1671/76

Rechtssatz

Ausführungen über die Beschwerdeberechtigung des Rechtsnachfolgers eines "übergangenen Nachbarn", der dem seinerzeitigen Genehmigungsverfahren über eine Mühle - die entsprechenden Bescheide datieren aus den Jahren 194, 1927 (1929, 1953, 1958 und 1967) - nicht beigezogen und dem die beiden erstgenannten Bescheide nicht zugestellt wurden. (Das auf Schutz vor Immissionen gerichtete Begehren des beschwerdeführenden Rechtsnachfolgers wurde vom VwGH gem Paragraph 42, Absatz 5, VwGG 1965 in Verbindung mit Paragraph 66, Absatz 4, AVG 1950 als nicht den Gegenstand über eine Änderung einer Betriebsanlage bildende Angelegenheit zurückgewiesen, weil das Begehren im wesentlichen Einwendungen gegen Immissionen zum Gegenstand hatte die nicht die Sache betreffen, über die die angefochtenen Bescheide abgesprochen haben, sondern durch spätere Veränderungen der Betriebsanlage verursacht werden).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

1672/76