Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1979

Geschäftszahl

1671/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0496/57 E 21. Dezember 1959 VwSlg 5152 A/1959 RS 1 (Hinweis (RS 2 B 18.10.1967, 1191/66 VwSlg 7197 A/1967; hier Nachbar einer Mühlenbetriebsanlage)

Stammrechtssatz

Der Umstand, dass dem Mieter in einem Hause, in dem eine gewerbliche Betriebsanlage untergebracht ist, in dem die Genehmigung dieser Betriebsanlage betreffenden oder in einem Zusammenhang damit durchgeführten Verfahren Parteistellung zukommt, bedeutet noch nicht, dass die Verwaltungsbehörde auf sein Einschreiten tätig werden muss, weil seine Rechtsstellung in dieser Hinsicht keine andere ist, als die einer Person, welche der Behörde das Vorhandensein eines gesetzwidrigen Zustandes anzeigt (Hinweis E 14.5.1957, 2578/55 und 2643/55, VwSlg 4350 A/1957 und E 18.2.1960, 972/58).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

1672/76