Verwaltungsgerichtshof
19.03.1979
1671/76
GRS wie 0934/73 B VS 15. Dezember 1977 VwSlg 9458 A/1973 RS 3
Die Rechtskraftfähigkeit der Erledigung ist kein neben der normativen Natur derselben selbständig anzuführendes Merkmal eines Bescheides, weil die Rechtskraftfähigkeit nicht Ursache, sondern Folge der normativen Natur der Erledigung ist.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
1672/76