Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.1977

Geschäftszahl

1669/76

Rechtssatz

Ob das Verhalten des ASt auf strafrechtlich ahndende Verstöße oder auf ein Verhalten zurückzuführen ist, das seine Ursache im Geisteszustand bzw einer Geisteskrankheit des ASt hat, ist für den Tatbestand des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG (1965) ohne Bedeutung (VJ Slg 4600 A).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1977:1976001669.X04