Verwaltungsgerichtshof
27.09.1977
1669/76
Ob das Verhalten des ASt auf strafrechtlich ahndende Verstöße oder auf ein Verhalten zurückzuführen ist, das seine Ursache im Geisteszustand bzw einer Geisteskrankheit des ASt hat, ist für den Tatbestand des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG (1965) ohne Bedeutung (VJ Slg 4600 A).
ECLI:AT:VWGH:1977:1976001669.X04