Verwaltungsgerichtshof
30.11.1976
1655/76
Übertretungen der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen reichen in der Regel für sich allein noch nicht hin, die Verlässlichkeit einer Person unter waffenrechtlichen Gesichtspunkten zu verneinen (Hinweis auf E 22. Juni 1976, 1055/76, VwSlg 9094 A/1976)