Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.06.1979

Geschäftszahl

1426/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1469/62 E 5. Dezember 1962 RS 1

Stammrechtssatz

Nach der Absicht des Gesetzgebers sollen durch die Bestimmung des Paragraph 226, Absatz 3, ASVG in Fällen besonderer Härte Lücken im Versicherungsverlauf geschlossen werden, nicht aber sämtliche Voraussetzungen für eine jederzeitige Weiterversicherung ersetzt werden.