Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.1976

Geschäftszahl

1303/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1474/72 E 15. Dezember 1972 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen dahingehend, daß der bloße Hinweis darauf, daß auch bei Berücksichtigung "der geltend gemachten persönlichen Verhältnisse" des Beschuldigten die verhängte Strafe schuldangemessen sei, nicht eine hinreichende Berücksichtigung der im Paragraph 19, VStG genannten Umstände darzutun vermag.