Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.11.1976

Geschäftszahl

1236/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1952/12/11 1952/51 2

Stammrechtssatz

Die auf bloß mögliche nachteilige Folgen verweisenden Gründe sind mangels Unmittelbarkeit einer drohenden Gefahr nicht geeignet, die Annahme eines Notstandes zu rechtfertigen.