Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.05.1980

Geschäftszahl

1205/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2247/75 E 7. Oktober 1976 VwSlg 9143 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Die Versicherungspflicht eines österreichischen Staatsbürgers in der Krankenversicherung und in der Rentenversicherung der Angestellten nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland auf Grund einer unselbständigen Erwerbstätigkeit im Gebiet dieses Staates begründet nicht die Ausnehmung von der Versicherungspflicht nach Paragraph 3, Ziffer 5, B-KVG und Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins, B-PVG.