Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.05.1977

Geschäftszahl

1095/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1632/73 E 4. Juli 1974 RS 1

Stammrechtssatz

Wenn ein Beamter der Verwendungsgruppe W 2 eine Tätigkeit ausübt die besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Graphologie usw. verlangt, so ist es bei der Beurteilung der Wertigkeit dieser Tätigkeit von wesentlicher Bedeutung, ob die Tätigkeit eine einem Hochschulstudium vergleichbare Ausbildung voraussetzt.