Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.05.1979

Geschäftszahl

1079/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0512/54 E 11. Jänner 1955 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Frage, wann die Annahme gerechtfertigt sei, daß eine Person durch mißbräuchliche Verwendung von Waffen die öffentliche Sicherheit gefährden könne.