Verwaltungsgerichtshof
08.05.1979
1079/76
GRS wie 1055/76 E 22. Juni 1976 VwSlg 9094 A/1976 RS 2
Bei der Beurteilung, ob Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß mit den Waffen unvorsichtig und unsachgemäß umgegangen und sie nicht sorgfältig verwahrt würden, ist ein strenger Maßstab anzulegen.