Für die Beurteilung eines Einkommens nach § 13 Abs 1 KOVG ist es ohne rechtliche Bedeutung, ob einer entlohnten Tätigkeit beschäftigungstherapeutische Bedeutung zukommt.Für die Beurteilung eines Einkommens nach Paragraph 13, Absatz eins, KOVG ist es ohne rechtliche Bedeutung, ob einer entlohnten Tätigkeit beschäftigungstherapeutische Bedeutung zukommt.