Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.1976

Geschäftszahl

1073/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1617/52 E 13. Oktober 1954 VwSlg 3518 A/1954 RS 3

Stammrechtssatz

Unter "dauernde" Ertragsquelle im Sinne des Paragraph 13, Absatz eins, KOVG sind nicht unwiderrufliche, sondern wiederkehrende im Gegensatz zu einmaligen Vermögenszuflüssen zu verstehen.