Verwaltungsgerichtshof
15.03.1978
0935/76
Ermessensentscheidungen sind dadurch gekennzeichnet, daß ihr Inhalt nicht vorausbestimmt ist, mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zugelassen und alle diese möglichen Entscheidungen gesetzmäßig sind. (Hinweis auf E vom 29.10.1974, 1016/74, 12.2.1975, 1262/74)