Verwaltungsgerichtshof
16.12.1976
0913/76
Im Verbesserungsverfahren nach Paragraph 13, Absatz 3, AVG 1950 kann die Ausstellung der Vollmachtsurkunde nachgeholt werden, wenn in der Eingabe auf das Bestehen eines Vollmachtsverhältnisses hingewiesen wurde, dies auch bei einer Gesellschaft m. b. H.