Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.11.1976

Geschäftszahl

0895/76

Rechtssatz

Der Bewilligungsumfang eines Zahnambulatoriums ist nicht an der Anzahl der dort beschäftigten Zahnbehandler zu messen, sondern an der Zahl der Behandlungsstühle.