Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.10.1977

Geschäftszahl

0809/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1340/48 E 7. Dezember 1948 RS 1

Stammrechtssatz

Dem VwGH ist es versagt bei seinen Entscheidungen Tatsachen zu berücksichtigen, die erst nach Erlaß des angefochtenen Bescheides eingetreten oder der belangten Behörde ohne ihr Verschulden erst nach diesem Zeitpunkt bekannt geworden sind.