Verwaltungsgerichtshof
20.10.1977
0807/76
Der Ausdruck "Straferkenntnis" wird im VstG 1950 nicht in einem einheitlichen Sinne gebraucht. In einigen Bestimmungen wird unter "Straferkenntnis" nur ein nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens ergangener Strafbescheid verstanden. In anderen Bestimmungen wird dieser Ausdruck in dem Sinne gebraucht, daß darunter auch die "Strafverfügung" fällt.