Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.06.1977

Geschäftszahl

0788/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0201/66 E VS 18. Juni 1968 VwSlg 7370 A/1968 RS 3

Stammrechtssatz

Der Nachbar kann ein Bauvorhaben wegen Verletzung von Abstandsvorschriften nur insoweit mit Erfolg bekämpfen, als es sich um Vorschriften handelt, die den Abstand des Baues von seinem Grund regeln.