Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.10.1977

Geschäftszahl

0781/76

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der mit dem Besitz und dem Gebrauch von Waffen, insbesondere Schußwaffen, verbundenen Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist ein eher strenger Maßstab anzulegen.