Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.10.1977

Geschäftszahl

0781/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1342/76 E 23. November 1976 RS 4

Stammrechtssatz

Wenn ein Waffenbenützer nicht von vornherein ausschließen kann, daß sich Personen durch die Abgabe von - wenn auch nicht scharfen -

Schüssen im Wohngebiet bedroht fühlen, hat er die Waffe leichtfertig verwendet.