Verwaltungsgerichtshof
11.10.1977
0781/76
GRS wie 1342/76 E 23. November 1976 RS 4
Wenn ein Waffenbenützer nicht von vornherein ausschließen kann, daß sich Personen durch die Abgabe von - wenn auch nicht scharfen -
Schüssen im Wohngebiet bedroht fühlen, hat er die Waffe leichtfertig verwendet.