Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.10.1977

Geschäftszahl

0781/76

Rechtssatz

Eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung des Waffenbesitzers wegen Vergehens der Nötigung, des Verbrechens der schweren Nötigung und des Vergehens der Körperverletzung rechtfertigt für sich bereits die Verhängung eines Waffenverbotes.