Verwaltungsgerichtshof
11.10.1977
0781/76
Eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung des Waffenbesitzers wegen Vergehens der Nötigung, des Verbrechens der schweren Nötigung und des Vergehens der Körperverletzung rechtfertigt für sich bereits die Verhängung eines Waffenverbotes.