Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.1976

Geschäftszahl

0651/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0420/65 E 18. Juni 1965 VwSlg 6725 A/1965 RS 1

Stammrechtssatz

Im Bereich eines Sees bildet dieser mit der ihn umgebenden Landschaft das Landschaftsbild, sodaß der Schutz des Landschaftsbildes auch den See umfaßt, der mit der Landschaft untrennbar verbunden ist.