Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.12.1977

Geschäftszahl

0550/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0614/52 E 16. Juni 1952 VwSlg 2572 A/1952 RS 1 (hier: auch Kennzeichennummer, bzw. Wagentyp und Wagenfarbe kann richtig abgelesen bzw. festgestellt werden)

Stammrechtssatz

Es muß den zur Wahrnehmung der Vorgänge im öffentlichen Straßenverkehr, insbesondere zur Überwachung der Einhaltung der verkehrspolizeilichen Vorschriften bestellten und geschulten Organen der Sicherheitswache zugebilligt werden, daß sie sich darüber ein Urteil zu bilden vermögen, ob ein Fahrzeug mit normaler oder ungewöhnlicher Geschwindigkeit fährt.