Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.1980

Geschäftszahl

0541/76

Rechtssatz

Das Gesetz stellt weder im Zusammenhang mit dem Einkommensbegriff des Paragraph 13, Absatz eins, KOVG 1957 eine ziffernmäßige Untergrenze auf, noch kennt es eine solche Grenze im Zusammenhang mit dem nach Paragraph 13, Absatz 2, KOVG 1957 maßgebenden Einkommen des Ehegatten.