Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.1976

Geschäftszahl

0455/76

Rechtssatz

Ein Beschwerdepunkt im Sinne des Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 4, VwGG ist nicht mit den Aufhebungsgründen gemäß Paragraph 42, Absatz 2, leg cit gleichzusetzen.