Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.1977

Geschäftszahl

0351/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1237/59 E 20. Oktober 1961 RS 1

Stammrechtssatz

Der VwGH ist im Verfahren nach Artikel 131, B-VG - wie sich auch aus Paragraph 41, VwGG ergibt - zur Aufnahme von Beweisen in der Verwaltungssache selbst nicht berufen.