Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.1976

Geschäftszahl

0246/76

Rechtssatz

Ausführungen zum Abschirmungseffekt der Laubvegetation ist jahreszeitlich bedingt, daher ist die Vegetation, welche eine Badehütte mehr oder minder abdeckt, nicht geeignet, die Maßgeblichkeit des Eingriffes ungeschehen zu machen.