Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1976

Geschäftszahl

0177/76

Rechtssatz

Die Verwaltungsbehörde hat nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung von dem - im vorliegenden Fall rückwirkend erlassenen Gesetz, nicht aber von dem auf Grund einer anderen Gesetzeslage ergangenen VwGH-Erkenntnis ausgehend zu entscheiden.