Verwaltungsgerichtshof
17.12.1976
0177/76
Die Verwaltungsbehörde hat nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung von dem - im vorliegenden Fall rückwirkend erlassenen Gesetz, nicht aber von dem auf Grund einer anderen Gesetzeslage ergangenen VwGH-Erkenntnis ausgehend zu entscheiden.