Verwaltungsgerichtshof
17.12.1976
0177/76
Artikel römisch eins, des BG Bundesgesetzblatt Nr 774a aus 1974, enthält eine verbindliche Anordnung, die eine rückwirkende Änderung der darin angeführten gesetzlichen Bestimmungen vorsieht. Die Auffassung, dass Artikel römisch eins, leg cit kein Gesetz im Sinne der Bundesverfassung, sondern ein Akt der authentischen Interpretation ist, hätte zur Folge, dass ein formelles Gesetz vorläge, das verfassungswidrig wäre.