Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1976

Geschäftszahl

0177/76

Rechtssatz

Die Auffassung, dass Paragraph 8, ABGB eine Ermächtigung des Gesetzgebers enthält oder voraussetzt, die durch das B-VG unberührt geblieben wäre, ist unrichtig.