Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1976

Geschäftszahl

0177/76

Rechtssatz

Paragraph 8, ABGB steht als eine an den Gesetzgeber gerichtete Norm spätestens seit der Einrichtung Österreichs als demokratische Republik im Jahre 1918 nicht mehr in Geltung.