§ 8 ABGB steht als eine an den Gesetzgeber gerichtete Norm spätestens seit der Einrichtung Österreichs als demokratische Republik im Jahre 1918 nicht mehr in Geltung.Paragraph 8, ABGB steht als eine an den Gesetzgeber gerichtete Norm spätestens seit der Einrichtung Österreichs als demokratische Republik im Jahre 1918 nicht mehr in Geltung.